SPD,CDU u. FDP: Geschwindigkeitsfestsetzung von 50 km/h auf Bergerstr.

03.05.2024

Antrag
SPD, CDU und FDP beantragen Festsetzung von Geschwindigkeit 50 km/h durchgängig und dauerhaft auf der Bergerstraße.

Die Fraktionen SPD, CDU und FDP im Rat der Stadt Dinslaken fordern in einem gemeinsamen Antrag auf der Bergerstraße / Gärtnerstraße im Bereich zwischen der Kreuzung Hanielstraße / Ziegelstraße / Gärtnerstraße und dem Kreisverkehr Oberlohbergallee / Bergerstraße dauerhaft und durchgängig ein Tempolimit von 50 km/h einzurichten.
Phil Brüggemann, Sprecher der CDU im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung, erklärt: „Die zeitweise erlaubte Geschwindigkeit von 70km/h stellt aufgrund der Unübersichtlichkeit der Kurvensituation ein enormes Sicherheitsrisiko für Anwohnerschaft und Nutzende der Straße dar.

Wir verweisen dabei auf einen Beschluss des Bundesrates, der besagt dass das oberste Gebot verkehrsbehördlichen Handelns die Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist (Drucksache 410/21 vom 25.06.2021). Hieraus ergibt sich für die antragstellenden Fraktionen dringender Handlungsbedarf. Schließlich besteht im Kreuzungsbereich ein erhöhter Querungsbedarf durch den Sportplatz. Im weiteren Verlauf der Straße besteht zudem ein erhöhter Querungsbedarf durch die Bushaltestelle.“

SPD-Stadtverordnete Monika Piechula führt weiter aus: „Im Kurvenbereich sowie davor gibt es eine hohe Anzahl an Anliegerausfahrten sowie einen Garagenhof. Die Ausfahrt aus privaten Grundstücken auf die Bergerstraße sorgt aufgrund der unnötig hohen Geschwindigkeit für unnötige regelmäßige Gefahrensituationen und neben der Lärmbelästigung für weitere Belastungen für die Anwohnerschaft. Die Straße ist ein Autobahnzubringer, dadurch ergibt sich ein erhöhtes Aufkommen an LKW. Damit geht ebenso ein erhöhtes Gefahrenpotenzial einher.“

Dennis Jegelka, FDP-Fraktion, ergänzt: „Die aktuelle Handhabung sieht ständig wechselnde Geschwindigkeiten auf der Bergerstraße vor – es ist nicht erkenntlich, dass die erlaubten Geschwindigkeiten einem System folgen. Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Dinslaken – aus §44 der StVO ergibt sich, dass die Stadt Dinslaken als Straßenverkehrsbehörde für die Festsetzung der Geschwindigkeitsregelungen zuständig ist. Straßen NRW ist lediglich Baulastträger. In Bezug auf die Zeichen 310 und 311 Ortstafel führt die StVO aus, dass die Zeichen ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen sind, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

Sollte die Neuanordnung der Ortseingangstafeln nicht möglich sein, ist es Aufgabe der Verwaltung durch andere Wege eine Geschwindigkeit von 50 km/h einzurichten.“

Für SPD, CDU und FDP ergibt sich aus der vorliegenden Sachlage ein enormes Gefahrenpotenzial für die Anwohnerschaft und weitere Nutzende der Straße. Die antragstellenden Fraktionen sind nicht weiter bereit, diesen seit Jahren andauernden Missstand hinzunehmen. Da die Stadt über Möglichkeiten zur Festsetzung der Geschwindigkeit von 50 km/h verfügt, sind diese Möglichkeiten dringend zu ergreifen.