Freibadgelände

Freibadgelände
02.09.2022

SPD, CDU und UBV sind verwundert über die aktuelle Berichterstattung. Im Großen und Ganzen entspricht der Entwurf der DINFLEG den Vorstellungen der Fraktionen. Die meisten Elementen, die der DINFLEG-Entwurf innehat, sind auch im Entwurf der Stadtwerke enthalten. Die DINFLEG hatte den Auftrag, aus der Bürgerbeteiligung einen Entwurf vorzuschlagen. Jetzt ist es Aufgabe der Politik, sich mit der Umsetzbarkeit, Finanzierbarkeit und auch mit dem Betreiberkonzept zu beschäftigen, denn letzteres liegt seitens der DINFLEG nicht vor. Die Umsetzung kann sich finanziell besser gestalten, wenn wir drei wirtschaftliche Elemente einbauen: Naturnahes Adventureminigolf (keine Betonbahnen), Biergarten unter dem alten Baumbestand, eine überschaubare Multifunktionsfläche, auf der auch kleinere Veranstaltungen stattfinden können.
Die drei Fraktionen waren in der Vergangenheit sehr bemüht, dass es einen gemeinsamen Entwurf von DINLFEG und Stadtwerke gibt. Der Auftrag wurde der DINFLEG erteilt, dahingehend Gespräche zu führen. Diese sind leider augenscheinlich gescheitert.
Die Bürgermeisterin hat nach ihrer Wahl angekündigt, Moderatorin zwischen Verwaltung, Politik und der Bürgerschaft zu sein. An dieser Stelle hat sie den an sich gestellten Anspruch unseres Erachtens nicht erfüllt.

1. Frage: Ihrem gemeinsamen Antrag schreiben Sie, dass die Stadtwerke „in zahlreichen Gesprächen und in ausführlichen Informationsveranstaltungen den Fraktionen ein überzeugendes Konzept eines naturnahen Familien- und Bürgerparks vorgestellt“ haben. Ist es richtig, dass es sich bei dem vorgestellten Konzept um das handelte, das Schröder Landschaftsarchitekten im Jahr 2019 erstellt haben?

Antwort: Als Grundkonzept haben wir uns auf das im Jahr 2019 erstellte Konzept der Landschaftsarchitekten Schröder bezogen. Aus diesem Grundkonzept lässt sich ableiten, dass die Erstellung und Betreibung eines naturnahen Familien- und Bürgerparks ohne Belastungen der Bürger möglich ist, weil die Stadtwerke eine für den Gesamtkonzern Stadt wirtschaftlich vorteilhaftere Umsetzung möglich macht. Dabei werden kommerzielle Vorteile genutzt.

2. Frage: In welchen wesentlichen Punkten soll sich das von den Stadtwerken zu erstellende Konzept von dem aus dem Jahr 2019 unterscheiden?

Antwort: Das von den Stadtwerken zu erstellende Konzept wird sich von den Grundkonzept aus 2019 im Wesentlichen dadurch unterscheiden, dass die nun vorliegenden Erkenntnisse aus der Bürgerbeteiligung und die aktuellen tatsächlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in das zu arbeitende Konzept einfließen werden.

Das bedeutet ganz konkret: Es wird keinen Autoscooter und keine Hüpfburg geben und der naturbelassene Teil wird vergrößert. Das Konzept soll den Bürgerwillen zu 100 % berücksichtigen.
Das bedeutet beispielsweise auch, dass dort eine Saline gebaut wird. Wer einmal an einer Saline verweilen durfte, wird diese entspannte Art der Gesundheitsvorsorge nicht mehr missen wollen. Beim Einatmen gelangen die Aerosole bis in die feinen Lungenbläschen. Sie durchbluten verstärkt die Atemwegoberfläche und entfalten so ihre gesunde Wirkung. Die Inhalation beugt vor und bietet Asma- und Bronchienkranken spürbare Erleichterung. Außerdem hat das leise rieselnde Wasser auf jeden eine wunderbar entspannende Wirkung. Gerade im Hinblick auf die zu erwartenden heißen, trockenen Sommer ist eine Saline eine Wohltat für Mensch und Natur.

3. Frage: Die Kosten für den DinFleg-Entwurf zur Nachnutzung des Freibad-Geländes sind bekannt. Die Kosten für das Stadtwerke-Konzept nicht. In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass die „Herstellung und Bewirtschaftung des naturnahen Familien- und Bürgerparks durch die Stadtwerke Dinslaken nicht mit Belastungen für den städtischen Haushalt verbunden“ sind. Da bislang nur das Konzept aus 2019 vorliegt: Was hätte die Umsetzung gekostet? Wie würde die Kostenneutralität erreicht bzw wie soll in einem noch zu erstellenden Konzept Kostenneutralität erreicht werden? Durch Eintrittsgelder für den Park, Eintrittsgelder für einzelne Attraktionen, Umlage der Kosten auf die Kunden der Stadtwerke oder auf die Gewinnausschüttung der Stadtwerke an die Stadt?

Antwort: Die Kosten des DINFLEG Entwurfs zur Nachnutzung des Freibadgeländes sind bei weitem nicht bekannt. Neben den nun genannten Kosten von 3,2 Millionen € kämen die Kosten für den Erwerb des Freibad-Areals hinzu, die Kosten für den Abbruch der Gebäudlichkeiten, die Kosten für die Naturierung des Rotbachs und und und. So dass von Anschaffungskosten von weit über 5 Millionen ausgegangen werden muss. Die nun in Aussicht gestellten Fördermittel sind weder Gegenstand der Vorlage der Verwaltung noch in irgendeiner Weise gesichert. Kein Mensch würde sich ein Haus kaufen, wenn ihm die Finanzierung lediglich in Aussicht gestellt wird, ohne jegliche Zusage. Außerdem fallen erhebliche Instandhaltungs- und Pflegekosten an, die in dem Konzept der DINFLEG nicht genannt werden. Das von der DINFLEG angedachte offenlassen des Geländes birgt übrigens große Risiken für Beschädigungen und der Vermüllung. Das ist für ein naturnahes Gebiet nicht wünschenswert.
Die Stadtwerke haben sich bis jetzt als service- und bürgerorientierter Dienstleister bewiesen, sodass ein qualitativ hochwertige Nutzung gewährleistet ist.

Selbst wenn es zu einer Förderung des Konzepts der DINFLEG kommen sollte, ist das Konzept der Stadtwerke wirtschaftlicher. Die Stadtwerke haben beispielsweise die umsatzsteuerliche Abzugsfähigkeit von 19 %. Der Ausgleich der Unterdeckung bei dem Konzept der DINFLEG verursacht Steuerlasten von über 60 %.

Bei dem Konzept der Stadtwerke werden die aufstehenden Gebäude nicht weggerissen, sondern weiter genutzt, aufgewertet und geringfügig erweitert. So entsteht eine überschaubare Multifunktionsfläche, auf der auch kleinere Veranstaltungen stattfinden können. Das wird eine der wirtschaftlichen Säulen dieses Konzeptes sein. Mit der Ergänzung eines Biergartens unter dem alten Baumbestand und dem Aufbau einer naturnahen Adventureminigolf wird die Wirtschaftlichkeit erreicht, ohne Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger. Es werden keine Eintrittsgelder erhoben, die Ausschüttungen der Stadtwerke an die Stadt bleiben durch dieses Projekt unberührt und die Kundenpreise der Stadtwerke werden sich aufgrund dieser Umsetzung nicht ändern.
4. Frage: Die ursprünglich geplante und damals beschlosssene Sanierung des Freibades Hiesfeld hätte 3,1 Millionen Euro gekostet – also in etwa die Summe, die auch die Umsetzung des DinFleg-Entwurfs kosten soll. Warum ist die Summe, die damals bewilligt wurde, heute nicht mehr tragbar?

Antwort: Wie eben bereits ausgeführt sind die wahren Kosten des DINFLEG-Entwurfs bei weitem höher als die seinerzeit im Raum stehende 3,1 Millionen für die beschlossene Sanierung des Freibad Hiesfeld. Zum anderen ging es uns damals darum, das Freibad Hiesfeld zu erhalten. Dass das nicht möglich war, ist sehr bedauerlich, aber nun einmal nicht zu ändern. Nachdem feststand, dass das Freibad Hiesfeld weder saniert werden konnte noch ein neues Bad an dieser Stelle hätte gebaut werden können, war es unser Ziel, dass diese Fläche den Menschen unserer Stadt als große naturnahe Freizeitfläche zur Verfügung gestellt werden soll. Dabei sollte ein attraktives Angebot zur Begegnung und der Kommunikation für die Menschen entstehen, aber auch die Möglichkeit sportliche Aktivitäten auszuüben und Gesundheitsvorsorge zu betreiben. Bei allem sollte die Nähe zur Natur eine große Bedeutung haben. Und genau diesen Anspruch wird das von den Stadtwerken zu erarbeitende Konzept erfüllen.