Die berechtigte Kritik der Dinslakenerinnen und Dinslakenern an der Abschaffung des Glockenspieles am sogenannten „Stammen-Haus“ in der Neustraße, hat die zuständigen CDU-Fachpolitiker aus dem Baubereich sowie aus dem Bereich Sicherheit und Ordnung auf den Plan gerufen.
Stefan Buchmann, seines Zeichens Vorsitzender des Planungsausschusses und Hans-Georg Hellebrand, Vorsitzender des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Verkehr, haben sich die Vorgänge genauer angesehen.
Stefan Buchmann, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender, erklärt dazu: „Die Aufregung um das Verschwinden des Glockenspiels ist mehr als berechtigt. Das erste Ergebnis unserer Untersuchung ist ernüchternd. Eine solch umfangreiche Sanierung ist aus rechtlicher Sicht nur dann erlaubt, wenn das geltende Ortsrecht berücksichtigt wird. Es ist offensichtlich, dass die seit einigen Jahren gültige Gestaltungssatzung der Stadt Dinslaken für die Innenstadt hier grob missachtet wurde. Die Neugestaltung einer Fassade, erfordert eine Berücksichtigung der Satzung in der Gestaltungshinweise konkretisiert und für alle bindend geregelt werden. Sie soll dazu beitragen, die Gestaltung von Neubauten, Umbauten, Werbeanlagen, Warenpräsentation, Außengastronomie und privater Flächen in der Innenstadt zu steuern und dabei hinreichend Spielraum für eine kreative und nutzungsgerechte Gestaltung lassen. Abweichungen von den Regelungen der Gestaltungssatzung können zugelassen werden und sind im Einzelfall zu prüfen. Voraussetzung dafür ist, dass die Abweichung städtebaulich oder architektonisch begründet ist und mit den Zielen der Satzung übereinstimmt. In der Gestaltungssatzung steht, dass bei Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen die charakteristischen Fassadenelemente bleiben oder bei Entfernung durch gleichwertige Gestaltungselemente ersetzt werden. Das Glockenspiel ist ein charakteristisches Fassadenelement des Stammen-Hauses und muss aus unserer Sicht wieder angebracht bzw. angemessen ersetzt werden.“
Hans-Georg Hellebrand, Vorsitzender des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Verkehr, betont: „Das Beispiel Stammen-Haus zeigt, dass die notwendigen Regelungen der Gestaltungssatzung noch deutlicher in das Bewusstsein der Hauseigentümer vertieft werden muss. Ein Schutz der letzten verbleibenden und identitätsstiftenden Bauten aus der Dinslakener Geschichte ist ohne die Mitarbeit der Eigentümer nicht möglich. Eigentum verpflichtet, insbesondere wenn es sich dabei um stadtbildprägende Bauten handelt. Von der Stadt erwarten wir in Zukunft ein wachsames Auge. Es sollten entsprechende Regelmechanismen geschafften werden, die es möglich machen geplante, nicht satzungskonforme Veränderungen, frühzeitig zu erkennen und zu unterbinden. Die CDU hat um die Akzeptanz der Gestaltungssatzung gekämpft und versucht, jeden Eigentümer, Einzelhändler und Gastronomen mitzunehmen. Das vielleicht aus Unkenntnis resultierende Verhalten des Bauherrn, ist für all diejenigen ein Schlag ins Gesicht, die die Gestaltungssatzung einhalten und entsprechend in den letzten Jahren investiert haben. Ironischer Weise ist das Stammen-Haus in der Broschüre zur Gestaltungssatzung auch noch als Beispiel für eine gelungene Fassade aufgeführt. So ein Vorgang darf sich in unserer Stadt nicht noch einmal wiederholen.“
Die CDU-Fraktion fordert den Eigentümer auf, das Glockenspiel wieder anzubringen. Darüber hinaus erwartet die CDU-Fraktion von Bürgermeister Dr. Heidinger, dass die Missachtung der Gestaltungssatzung durch den Eigentümer seitens der Stadt geahndet wird. In der Gestaltungssatzung ist geregelt, dass bei Verstößen gegen die Gestaltungssatzung Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000€ erhoben werden können. Aus Sicht der CDU-Fraktion müssen die in der Gestaltungssatzung vorgesehenen Sanktionen konsequent angewandt werden.
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