Die CDU hat einen Antrag gestellt, der die Verwaltung damit beauftragt, die Querungshilfen im Stadtgebiet in einem Kataster aufzunehmen und den Zustand der Beleuchtung inkl. Angabe der Beleuchtungsstärke darzustellen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, aufzuzeigen, welche gesetzlichen und normativen Regelungen es in Bezug auf die Beleuchtung von Querungshilfen gibt. Zusätzlich sollen die Forderungen und Empfehlungen der Vereine wie z. B. ADFC etc. dargestellt werden.
Im nächsten Schritt soll dann anhand dieses Katasters, die erforderlichen Maßnahmen mit Angabe der Kosten dargestellt werden, um für eine gute Beleuchtung an diesen neuralgischen Punkten zu sorgen.
Thomas Beerwerth, Vorsitzender des Bauausschusses, begründet den Antrag wie folgt: „Viele Querungshilfen sind ohne ausreichende Beleuchtung, sodass querende Fußgänger*innen bzw. Verkehrsteilnehmer*innen oftmals erst spät durch den Kfz-Verkehr erkannt werden und es zu Beinaheunfällen kommt. Auch fühlen sich viele Menschen bei der Nutzung einer schlecht oder einer nicht beleuchteten Querungshilfe unsicher. Aber auch für den Kraftfahrzeugverkehr ist eine gute Ausleuchtung von immensem Vorteil, da mögliche Gefahrenstellen schneller und besser erkannt werden.“
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