Die CDU-Fraktion Dinslaken begrüßt die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vom 25. Juni 2026. Besonders die Verständigung zur sogenannten Veranlassungskonnexität sei ein wichtiges Signal für Städte, Gemeinden und Kreise.
„Für uns vor Ort ist entscheidend: Wenn der Bund Leistungen gesetzlich ausweitet und dadurch zusätzliche Kosten entstehen, dürfen diese nicht einfach bei den Kommunen landen. Der Grundsatz muss lauten: Wer bestellt, muss auch bezahlen“, erklärt Fabian Schneider, Vorsitzender der Dinslakener CDU-Fraktion.
Nach der Verständigung soll der Bund künftig 80 Prozent der finanziellen Auswirkungen kompensieren, wenn neue oder geänderte Bundesgesetze erhebliche Mehrbelastungen bei Ländern und Kommunen auslösen. Erfasst werden sollen insbesondere neue Leistungsgesetze und Änderungen bestehender Leistungsgesetze.
„Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness. Denn viele kommunale Haushalte stehen unter erheblichem Druck. Gerade steigende Sozialausgaben engen unsere Handlungsspielräume immer weiter ein“, so Christoph Strauch, Pressesprecher der CDU-Fraktion.
Positiv bewertet die CDU-Fraktion auch, dass die kommunalen Spitzenverbände bei den Kostenschätzungen einbezogen werden sollen. „Wer wissen will, was Bundesgesetze vor Ort kosten, muss die kommunale Praxis von Anfang an einbeziehen“, betont Strauch.
Dass am Ende eine Bundesbeteiligung von 80 Prozent vereinbart werden konnte, sei ein deutlicher Erfolg. Der Bund hatte zunächst eine hälftige angeboten. Die klare Haltung der Länder und insbesondere der Einsatz Nordrhein-Westfalens hätten wesentlich dazu beigetragen, dass nun ein stärkeres Signal zugunsten der Kommunen gesetzt wurde.
Auch die Fortschritte bei der Staatsmodernisierung begrüßt die CDU-Fraktion. Standardisierte Aufgaben sollen künftig stärker gebündelt und digital erledigt werden. Das kann Rathäuser und Kreisverwaltungen entlasten und Bürgerinnen und Bürgern schnellere Verfahren ermöglichen.
„Für Dinslaken kommt dieses Signal zur richtigen Zeit. Mit dem genehmigten Haushaltssicherungskonzept arbeiten wir daran, unsere finanzielle Handlungsfähigkeit Schritt für Schritt zurückzugewinnen. Die neue Veranlassungskonnexität ist ein wichtiger Fortschritt, weil sie verhindert, dass den Kommunen künftig immer neue ungedeckte Belastungen aufgebürdet werden. Sie beseitigt allerdings nicht die Lasten, die sich über viele Jahre in den kommunalen Haushalten aufgebaut haben. Umso wichtiger ist es, dass Bund und Länder die Städte und Gemeinden auch darüber hinaus nachhaltig entlasten. Nur so schaffen wir wieder den finanziellen Spielraum, den unsere Kommunen für Investitionen und eine starke Daseinsvorsorge brauchen“, so Schneider.

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