Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war mit ihrer langjährigen Forderung, den Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale anzupassen, erfolgreich.
Durch die erfolgte Einigung mit der SPD und der Verabschiedung des Jahressteuergesetztes konnte jetzt für die Vereine und die ehrenamtlich Tätigen eine deutliche Verbesserung erreicht werden. Mit den Regelungen kann zumindest finanziell das große Engagement in den Vereinen stärker gewürdigt werden.
Im Einzelnen soll eine Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr und die Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro pro Jahr erfolgen.
Die Erhöhung der Ehrenamtspauschale soll all diejenigen unterstützen, die nicht in den Anwendungsbereich des Übungsleiterfreibetrags fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren, beispielsweise als Schriftführer oder Kassenwart von gemeinnützigen Vereinen.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Jahressteuergesetzes für die Vereine ist die Anpassung der Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 Euro auf 45.000 Euro pro Jahr.
Die Erhöhung der Freigrenze soll insbesondere kleinere Vereine und die für solche Vereine ehrenamtlich Tätigen von steuerrechtlichen Verpflichtungen entlasten. Diese Anhebung ist nach mehr als zwölf Jahren auch Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion notwendig geworden, um geänderte wirtschaftliche Verhältnisse in den Vereinen abzubilden. So hat sich beispielsweise aufgrund der Einführung des Mindestlohns gerade für kleinere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe die Kostenstruktur verändert.
Eine weitere Verbesserung wurde in Bezug auf Spendenbescheinigungen durch die Anhebung der Grenze des vereinfachten Zuwendungsnachweises von 200 Euro auf 300 Euro erreicht.
Wir freuen uns sehr die genannten Punkte im Jahressteuergesetz untergebracht zu haben und die Vereine in dieser schwierigen Zeit unterstützen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Dött
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