NRW-Landesregierung macht sich für frühkindliche Bildung stark

NRW-Landesregierung macht sich für frühkindliche Bildung stark
24.09.2023

 Freie Träger von Kindertageseinrichtungen sollen höhere finanzielle Unterstützung erhalten

„Die schwarz-grüne Landesregierung hat erneut gezeigt, dass für sie die frühkindliche Bildung ein zentrales Anliegen ist. Mit dem Vorstoß, den Freien Trägern von Kindertageseinrichtungen eine höhere finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, hilft auch den Kindertageseinrichtungen bei uns hier in Dinslaken“, so der Fraktionsvorsitzende der Dinslakener Christdemokraten Heinz Wansing.
Bund, Kommunen und Gewerkschaften haben im Frühjahr dieses Jahres eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Dieser Abschluss hat auch Auswirkungen auf die Situation vieler Kitas vor Ort und bedeutet für zahlreiche Träger von Kindertagesstätten eine große finanzielle Mehrbelastung. Insbesondere die Freien Träger stehen hier vor großen Herausforderungen.
„Es ist wichtig und richtig, dass die Landesregierung die Not erkannt und die Initiative mit dem Ziel ergriffen hat, die Zuwendungen aus den Pauschalen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ab dem Kindergartenjahr 2024/25 um fast 4 Prozentpunkte auf fast zehn Prozent zu erhöhen“, so Wansing weiter. 
„Die Erhöhung des Ansatzes für KiBiz-Pauschalen wird nicht nur den Freien Trägern in unserer Kommune helfen, sondern auch sicherstellen, dass die Eltern weiterhin auf qualitativ hochwertige Betreuungsangebote für ihre Kinder zählen können“, freut sich Joachim Kurda, Sprecher der CDU-Fraktion im hiesigen Jugendhilfeausschuss. „Hierdurch erhalten auch die Kommunen mittelbar eine Unterstützung. Denn sie sind dafür verantwortlich, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu sichern. Wir haben alle kein Interesse daran, die Trägervielfalt in Dinslaken zu gefährden, wenn Freie Träger die Lohnsteigerungen nicht mehr bezahlen können.“
Bis diese Entlastung greift, sollen die Freien Träger eine einmalige Überbrückungshilfe erhalten, um sie darin zu unterstützen, die spürbaren finanziellen Auswirkungen des Tarifabschlusses abzufedern. „Derzeit ist allerdings noch unklar, wie die Überbrückungshilfe verteilt werden soll. Kritisch sehen wir, dass die Zwischenfinanzierung erst ab 2024 geregelt ist und für das Jahr 2023 keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Tariferhöhung greift aber bereits jetzt“, resümiert Kurda.